NIS2-Richtlinie: Was sie für Ihre SSH-Infrastruktur bedeutet
Was ist NIS2?
Die NIS2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2) ist die aktualisierte Cybersicherheitsverordnung der EU. Sie erweitert den Umfang der Organisationen, die robuste Cybersicherheitsmaßnahmen umsetzen müssen, erheblich.
Wer ist betroffen?
NIS2 gilt für „wesentliche“ und „wichtige“ Einrichtungen in 18 Sektoren, darunter Energie, Verkehr, Banken, Gesundheit, digitale Infrastruktur und IKT-Dienstemanagement. Wenn Ihre Organisation in diese Kategorien fällt, steht Ihre SSH-Infrastruktur nun unter regulatorischer Beobachtung.
Wesentliche Anforderungen für SSH
Risikomanagement (Artikel 21)
Organisationen müssen technische Maßnahmen umsetzen, die dem Risiko angemessen sind. Für SSH bedeutet das zentralisierte Zugriffsverwaltung, keine Ad-hoc-Schlüsselverteilung.
Vorfallmeldung (Artikel 23)
Erhebliche Vorfälle müssen innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden. Ohne vollständige SSH-Audit-Logs können Sie Vorfälle nicht effektiv erkennen oder melden.
Lieferkettensicherheit (Artikel 21.2d)
Sie müssen die Cybersicherheitspraktiken Ihrer Anbieter bewerten - einschließlich Ihrer SSH-Zugriffsverwaltungstools. Wo befindet sich deren Infrastruktur? Wie verarbeiten sie Ihre Daten?
Sanktionen
Nichteinhaltung kann Bußgelder bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Umsatzes für wesentliche Einrichtungen nach sich ziehen.
Wie SecurSSH ausgerichtet ist
SecurSSH ist auf NIS2-Konformität ausgelegt: ausschließlich EU-Infrastruktur, vollständige Vorfallprotokollierung über das Audit-Log, Transparenz in der Lieferkette und dokumentierte Sicherheitsmaßnahmen.
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